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   OLG Hamburg, 14.07.1987 - 2 VA 1/87   

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https://dejure.org/1987,4441
OLG Hamburg, 14.07.1987 - 2 VA 1/87 (https://dejure.org/1987,4441)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.07.1987 - 2 VA 1/87 (https://dejure.org/1987,4441)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - 2 VA 1/87 (https://dejure.org/1987,4441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz; Rechtsstreit im Inland; Inanspruchnahme im Ausland; Akteneinsicht durch Dritte

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 16.08.1984 - 9 VA 4/83

    Rechtsanspruch ; Rechtsanspruch Dritter; Akteneinsicht; Rechtsanspruch Dritter

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.1987 - 2 VA 1/87
    Dieses Interesse der Beteiligten zu I. hat indessen deshalb von vornherein geringeres Gewicht, weil die Öffentlichkeit der Verhandlung vor dem erk. Gericht (§ 169 GVG ) der Beteiligten zu III. ohnehin die Beobachtung des Verfahrens ermöglicht (vgl. zur Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes OLG München OLGZ 1984, 477/481 [hier: IV (413) 190 b-c]).
  • BGH, 22.01.1952 - IV ZB 82/51

    Todeserklärung. Rechtliches Interesse

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.1987 - 2 VA 1/87
    "...Am Vorliegen der in BGHZ 4, 323,325 bezeichneten Grundvoraussetzungen des rechtlichen Interesses [i. S. des § 299 Abs. 2 ZPO] Ä Bestehen eines auf Rechtsnormen beruhenden oder durch solche geregelten gegenwärtigen Verhältnisses einer Person zu einer anderen Person oder einer Sache Ä kann kein Zweifel bestehen: Diese Voraussetzung ergibt sich daraus, daß die Beteiligte zu III. in den USA von der Beteiligten zu I. vor Gericht auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird und dadurch zumindest ein Prozeßrechtsverhältnis zu einer Partei des zur Zeit vor dem OLG in Hamburg anhängigen Rechtsstreits begründet worden ist, das denselben Sachverhalt wie der hiesige Rechtsstreit betrifft.
  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 VA 13/06

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Rechtliches Interesse an der

    Ein rechtliches Interesse ist aber regelmäßig gegeben, wenn die erstrebte Kenntnis von dem Inhalt der Akten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2004, 1194), nicht dagegen, wenn es lediglich darum geht, aus den Akten tatsächliche Informationen zur Durchsetzung eigener, in keinem rechtlichen Bezug zu dem Prozessgegenstand stehender bzw. mit dem Streitstoff nicht zusammen hängender Ansprüche zu gewinnen (vgl. Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 299 Rz. 21; KG NJW 1988, 1738; OLG Hamburg OLGZ 1988, 51; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1489).
  • OLG Bremen, 05.04.2022 - 1 VA 4/21

    Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über ein

    Ein konkreter rechtlicher Bezug eines Interesses des Antragstellers zum Verfahrensgegenstand des betroffenen Rechtsstreits könnte sich insbesondere daraus ergeben, dass dieses Interesse denselben Lebenssachverhalt betrifft (siehe Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2021 - I-3 VA 14/19, juris Rn. 24 f., NZG 2021, 1410; Beschluss vom 18.05.2021 - 3 Va 16/19, BeckRS 2021, 15984 Rn. 11; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 14.07.1987 - 2 VA 1/87, juris Ls., OLGZ 1988, 51; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.06.2016 - 20 VA 20/15, juris Rn. 34, ZInsO 2016, 1698; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.01.2019 - 6 VA 89/18, juris Rn. 84, Justiz 2019, 132; OLG Köln, Beschluss vom 23.07.2007 - 7 VA 1/07, juris Rn. 23, OLGR 2008, 191; Beschluss vom 03.06.2019 - 7 VA 7/19, juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.01.2014 - 4 VA 2218/13, juris Rn. 11, ZIP 2014, 700 (Ls.); OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.01.2015 - 4 AR 1/15, juris Rn. 9, NJW 2015, 1255; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.01.2009 - 12 Va 11/08, juris Rn. 7).
  • LG Hamburg, 17.09.2014 - 325 O 373/09

    Parallelprozess mit demselben Sachverhalt: Recht auf Akteneinsicht!

    Danach besteht ein rechtliches Interesse an der Einsicht von Akten eines Parallelprozesses beispielsweise dann, wenn eine Prozesspartei aufgrund desselben Sachverhalts in verschiedenen Prozessen unterschiedliche Gegner auf Schadensersatz in Anspruch nimmt (OLG Hamburg, Beschluss v. 14.7.1987 - 2 VA 1/87, OLGZ 1988, 51; OLG Dresden, Beschluss v. 5.8.2002 - 9 W 633/02, VersR 2003, 85).
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